Stromerzeugungsanlagen
Strom aus Erneuerbaren Energien
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird das Ziel verfolgt, im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
Erneuerbare Energien im Sinne des EEG sind Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas.
Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung
Nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeinsparung und des Umweltschutzes einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Darüber hinaus soll der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert werden.
Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage.
In 4 Schritten zum Netzanschluss Ihrer Stromerzeugungsanlage
1. Planung
Selbstverbrauch oder Volleinspeisung?
Sie können entscheiden, ob der erzeugte Strom direkt in unser Verteilernetz eingespeist werden soll (Volleinspeisung) oder lediglich der Überschuss (Überschusseinspeisung), der in Ihrer Kundenanlage nicht verbraucht wird.
Verknüpfungspunktermittlung
Bei Stromerzeugungsanlagen, deren Leistung 30 kW übersteigt, ermitteln wir den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt, der für den Anschluss der Stromerzeugungsanlage geeignet ist. Die Berechnung erfolgt anschlussbezogen gemäß Ihrer Anmeldung und das Ergebnis ist tagesaktuell, sofern Sie uns nicht mit der Reservierung der Einspeiseleistung beauftragen.
Technische Mindestanforderungen und Einspeisemanagement
Für die Errichtung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen gelten die allgemeinen Technischen Mindestanforderungen und zusätzlich die Technischen Mindestanforderungen der DREWAG NETZ GmbH.
2. Anmeldung
Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW
Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel TAR 4100 und 4105. Bitte reichen Sie bzw. Ihr beauftragtes Installationsunternehmen folgende Unterlagen bei uns ein:
Stromspeicheranlage
Planen Sie zusätzlich die Installation einer Stromspeicheranlage? Dann reichen Sie bitte auch das Datenblatt für die Anmeldung einer Stromspeicheranlage mit Ihrer Anfrage ein.
Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW
Planen Sie den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW bzw. im Mittelspannungsnetz, erfolgt die Anmeldung gemäß der Anwendungsregel TAR 4110 bzw. 4120. Reichen Sie zur Anmeldung bitte die ausgefüllten Formulare E.1 und E.8,
sowie die Deckblätter der Formulare E.13 und E.14 ein:
Folgende Angaben erhalten Sie vorhabenkonkret von uns:
3. Anschlussmöglichkeiten
Verknüpfungspunktermittlung
Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Anschlussmöglichkeiten (Verknüpfungspunkt) an unserem Verteilernetz.
Bei einer Verknüpfungspunktermittlung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen folgende Informationen von uns:
- Beschreibung und geographische Lage des Verknüpfungspunktes
- Beschreibung der Art und Ausführung des Netzanschlusses
- Grobkostenschätzung für die dem Anlagenbetreiber durch die technische Herstellung des Netzanschlusses entstehenden Kosten
- Ansprechpartner der DREWAG NETZ GmbH für die weitere Zusammenarbeit
Sobald Sie uns die Planungsreife, das heißt die Verbindlichkeit Ihres Vorhabens nachgewiesen haben, erhalten Sie umgehend den Netzanschlussvertrag, auf dessen Grundlage wir die Reservierung der Einspeiseleistung an den benannten Verknüpfungspunkt für 7 Monate, rückwirkend beginnend ab dem Datum der Verknüpfungspunktbekanntgabe veranlassen.
- Bearbeitungsschritte für den Anschluss einer Stromerzeugungsanlage[PDF, 172.42 kB]
- Informationen im Rahmen der Verknüpfungspunktermittlung bis 135 kW[PDF, 574.72 kB]
- Informationen im Rahmen der Verknüpfungspunktermittlung ab 135 kW[PDF, 326.77 kB]
- Verfahren zur Reservierung von Verknüpfungspunkten[PDF, 286.09 kB]
Verträge
Die DREWAG NETZ GmbH bietet Ihnen einen Netzanschlussvertrag mit Nachtrag an, in welchem Anschluss und Betrieb der Anlagen am Verteilernetz einschließlich die vereinbarten Netzanschlussdaten für die Erzeugungsanlage/den Speichers dokumentiert werden.
Wirk- und Blindleistungsmanagement
Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Verteilernetz gelten.
Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW
Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW
Bauvorbereitung
Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW reichen Sie bitte 8 Wochen vor Baubeginn das Anlagenzertifikat entsprechend des Anmeldeverfahren der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 bei uns ein:
4. Inbetriebnahme
Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW
Für Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW, die gemäß Anwendungsregel TAR 4105 errichtet wurden, senden Sie uns als Anlagenbetreiber vorab den Inbetriebsetzungsauftrag des Installationsunternehmens und das "Datenblatt Stromerzeugungsanlagen - Fertigmeldung" zu.
Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW
Für Stromerzeugungsanlagen ab 135 kW, die gemäß Anwendungsregel TAR 4110/4120 errichtet wurden, sind uns die entsprechenden Formulare E5 und E10 (Mittelspannung) bereitzustellen.
Auf Grundlage Ihrer Inbetriebsetzungserklärung für Erzeugungsanlage ab 135 kW oder Speicher, den Konformitätserklärungen und notwendigen Zertifikaten stellen wir Ihnen eine beschränkte bzw. unbeschränkte Betriebserlaubnis für Ihre Anlagen aus.
Spätestens 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage und 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit
reichen Sie bitte die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage bei uns ein:
Service für Anlagenbetreiber
Wir sind gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen und Hinweise. Dabei hilft es uns, wenn Sie Ihr Anliegen so konkret wie möglich formulieren. Vielen Dank!
Rechtsgrundlagen und Bedingungen
Rechtsgrundlagen für die Einspeisung und Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung bilden das Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Rechtsgrundlagen
Technische Mindestanforderungen
- 07. Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Wirk- und Blindleistungsmanagements von Erzeugungsanlagen und Speichern bei Anschluss an das Niederspannungsnetz[PDF, 321.61 kB]
- 11. Spezifikation „Anschlussnehmerinformation“[PDF, 35.81 kB]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung
Anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen prüfen wir, ob ein gesetzlicher Vergütungsanspruch auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder der Stromnetzentgeltverordnung besteht.
Zur Prüfung des Vergütungsanspruches benötigen wir:
Stromerzeugungsanlagen sind durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.
Sind alle Vergütungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung abhängig von der Art der Einspeisemessung monatlich bzw. kalenderjährlich mit Abschlagszahlungen.