Technische Mindestanforderungen - Wasser
Allgemeine Technische Mindestanforderungen
Auf Grundlage § 17 AVBWasserV beinhalten folgende Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Fassung die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss und die Kundenanlagen, die an das Trinkwasserverteilnetz der DREWAG NETZ GmbH angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden, sowie die Anforderungen an deren Betrieb.
Es gelten grundsätzlich nachfolgende Mindestanforderungen:
- Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Mess- und Eichverordnung (MessEV)
- PTB-Richtlinien
Technische Anschlussbedingungen
Seit dem 1. April 2013 gelten im Netzgebiet der DREWAG NETZ GmbH die Technischen Anschlussbedingungen Wasser (TAB Wassser 2013).